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Titel: Bisherigem Netzbetreiber ist eine Offenlegung der kalkulatorischen Netzdaten bei Neuvergabe von Konzessionsverträgen bereits im Bieterverfahren zumutbar
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.04.2015
Aktenzeichen: EnZR 11/14 – Gasnetz Springe
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Vergaberecht
Dokumentennummer: 15003326

Bisherigem Netzbetreiber ist eine Offenlegung der kalkulatorischen Netzdaten bei Neuvergabe von Konzessionsverträgen bereits im Bieterverfahren zumutbar

Urteil vom 14.04.2015 – EnZR 11/14 – Gasnetz Springe

Leitsatz des Gerichts:

Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem bisherigen Nutzungsberechtigten nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst auch Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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