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Titel: Nichteinhaltung technischer Vorgaben durch den Anlagenbetreiber führt infolge von § 6 Abs. 6, § 17 Abs. 1 EEG 2012 zu keinem Wertersatz trotz eingespeisten Stroms
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.11.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 304/14
Gesetz: EEG; BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16001558

Nichteinhaltung technischer Vorgaben durch den Anlagenbetreiber führt infolge von § 6 Abs. 6, § 17 Abs. 1 EEG 2012 zu keinem Wertersatz trotz eingespeisten Stroms

BGH, Urteil vom 18.11.2015 - VIII ZR 304/14

Leitsatz des Gerichts:

Verringert sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers wegen eines Verstoßes gegen seine Verpflichtung zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung, die es dem Netzbetreiber gestattet, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert zu reduzieren, gemäß § 6 Abs. 6, § 17 Abs. 1 EEG 2012 auf null, so kann der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber aufgrund des abschließenden Charakters der vorgenannten Bestimmungen unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung keinen Wertersatz für den eingespeisten Strom verlangen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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