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Titel: Zum KWK-Bonus gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EEG 2009 für Strom aus Biogasanlagen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 04.03.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 325/13
Gesetz: EEG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 16001550

Zum KWK-Bonus gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EEG 2009 für Strom aus Biogasanlagen

BGH, Urteil vom 04.03.2015 – VIII ZR 325/13

Leitsatz des Gerichts

Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist nur dann zu zahlen, wenn die Biomasseanlage, in der der Strom erzeugt worden ist, erstmals nach dem 31. Dezember 2008 in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Anlage 3 zum EEG 2009 betrieben worden ist. Für Strom aus Anlagen, in denen bereits vor diesem Stichtag Strom in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt worden ist, ist - auch im Falle einer nach dem Stichtag erfolgten Vergrößerung dieser Strommenge - nur ein begrenzter Kraft-Wärme-Kopplungsbonus nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 zu entrichten.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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