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Titel: Keine Parteifähigkeit eines kommunalen Eigenbetriebs im Zivilrechtsstreit
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.10.2016
Aktenzeichen: KZB 46/15 – Landesbetrieb Berlin Energie
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Verfahrensrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 17002039

Keine Parteifähigkeit eines kommunalen Eigenbetriebs im Zivilrechtsstreit

BGH, Beschluss vom 18.10.2016 – KZB 46/15 – Landesbetrieb Berlin Energie

Leitsätze des Gerichts:

  1. Fehlt eine von Amts wegen zu prüfende persönliche Prozessvoraussetzung, ist die Nebenintervention auch dann durch Beschluss zurückzuweisen, wenn der Zurückweisungsantrag einer Partei auch oder ausschließlich auf diesen Mangel gestützt ist.
  2. Legen der Nebenintervenient und die Partei, die er unterstützen will, gegen den Zurückweisungsbeschluss Rechtsmittel ein, bilden diese ein einheitliches Rechtsmittel; die unterstützte Partei ist insoweit wie ein Streithelfer zu behandeln.
  3. Ein rechtlich unselbständiger kommunaler Eigenbetrieb ist im Zivilrechtsstreit um die Vergabe des Wegenutzungsrechts für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes auch dann nicht partiell parteifähig, wenn er an dem Vergabeverfahren als erfolgreicher Bieter beteiligt war.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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