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Titel: Festlegung der Eigenkapitalzinssätze
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 11.12.2018
Aktenzeichen: EnVR 48/17
Gesetz: ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005020

Festlegung der Eigenkapitalzinssätze

BGH-Beschluss vom 11. Dezember 2018 - EnVR 48/17

Leitsatz des Gerichts:

Die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die zweite Regulierungsperiode ist nicht deshalb rechtswidrig, weil die Bundesnetzagentur den Durchschnitt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten anhand der Werte ermittelt hat, die in der Statistik unter der Rubrik "Insgesamt" für alle Arten von Wertpapieren inländischer Emittenten ausgewiesen werden.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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