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Titel: Wirksame Revisionsbeschränkungen gegen Urteil für mehr Transparenz bei Energiepreiserhöhungen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.04.2018
Aktenzeichen: VIII ZR 247/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Rechtsstand: Vorgehend: OLG Hamm- vom 07.09.2017 – 2 U 24/17
Dokumentennummer: 18002174

Wirksame Revisionsbeschränkungen gegen Urteil für mehr Transparenz bei Energiepreiserhöhungen

BGH, Beschluss vom 10.04.208 – VIII ZR 247/17

Leitsätze des Gerichts:

ZPO § 543 Abs. 1

Zur Frage einer wirksamen Beschränkung der Revisionszulassung durch das Berufungsgericht (hier: Ausspruch einer Beschränkung im Tenor des Berufungs-urteils unter Bezugnahme auf in den Entscheidungsgründen genannte Rechtsfragen).

EGZPO § 26 Nr. 8; UKlaG § 2

In Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen orientiert sich die Bemessung der Beschwer beider Parteien nicht nur bei der Beanstandung von gesetzwidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch bei einer Verbandsklage gegen eine verbraucherschutzgesetzwidrige Praxis im Sinne des § 2 UKlaG regelmäßig an dem Interesse der Allgemeinheit an dem Unterbleiben des beanstandeten Verhaltens und nicht an der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbots für die betroffene Partei (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 108/14, juris Rn. 6).

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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