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Titel: Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: III ZR 388/17
Gesetz: WHG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht
Dokumentennummer: 20005629

Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser

BGH, Urteil vom 09.05.2019 – III ZR 388/17

Leitsätze des Gerichts:

  1. Führt die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöhte Gradiente einer Straße dazu, dass der Abfluss von Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Grundstück behindert wird, kann darin ein Nachteil im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG liegen.
  2. Es genügt jedoch nicht, wenn die Gefahr der Überflutung des betroffenen Grundstücks nur in extremen Ausnahmefällen (Katastrophenregen) zu erwarten ist.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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