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Titel: Die Festlegung der Regulierungsbehörde im Rahmen der Anreizregulierung betrifft auch Stromversorger in seinen unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: EnVR 5/18
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 19005221

Die Festlegung der Regulierungsbehörde im Rahmen der Anreizregulierung betrifft auch Stromversorger in seinen unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen

BGH, Beschluss vom 09.07.2019 – EnVR 5/18

Leitsatz des Gerichts:

Die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode der Anreizregulierung durch die Regulierungsbehörde, betrifft ein zum Verwaltungsverfahren beigeladenes Stromversorgungsunternehmen in seinen erheblichen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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