Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Bestimmung des wettbewerbsrechtlichen Streitgegenstands
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.06.2020
Aktenzeichen: I ZR 96/19
Gesetz: UWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 20005975

Bestimmung des wettbewerbsrechtlichen Streitgegenstands

BGH, Urteil vom 25.06.2020 - I ZR 96/19

Leitsatz des Gerichts:

UWG § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Fall 2 Nr. 1, § 5a Abs. 2 und 3

Begehrt der Kläger das Verbot einer als konkrete Verletzungsform in Bezug genommenen Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und macht hierbei geltend, die Werbung sei entgegen § 5 Abs. 1 UWG irreführend, weil sie eine Fehlvorstellung der Verbraucher über die Datenübertragungsgeschwindigkeit verursache, und das werbende Unternehmen enthalte den Verbrauchern mit Blick auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit entgegen § 5a Abs. 2 UWG wesentliche Informationen vor, handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche