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Titel: Pflichtangaben zur Streitbeilegung nach VSBG
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 22.09.2020
Aktenzeichen: XI ZR 162/19
Gesetz: BGB, VSBG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 21005987

Pflichtangaben zur Streitbeilegung nach VSBG

BGH, Urteil vom 22.09.2020 - XI ZR 162/19

Leitsatz des Gerichts:

Wenn ein Unternehmer sowohl eine Webseite unterhält als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, müssen die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sowohl gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auf seiner Webseite erscheinen als auch gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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