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Titel: Schriftformverzicht auf gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch nach EEG
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Aktenzeichen: EnVR 108/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG

Schriftformverzicht auf gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch nach EEG

BGH, Beschluss vom 12.11.2019 – EnVR 108/18

Leitsatz des Gerichts:

  1. Eine nach § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. c EEG der Schriftform bedürftige Erklärung über den Verzicht auf den gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch muss grundsätzlich den Anforderungen des § 126 Abs. 1 BGB genügen.
  2. Ein Anlagenbetreiber, der eine solche Erklärung ausschließlich per Telefax übermittelt hat, verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er sich erst nach erfolgloser Teilnahme an einer Ausschreibung auf den Formmangel beruft.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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