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Titel: Fernabschaltung einer vermieteten Autobatterie
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 26.10.2022
Aktenzeichen: XII ZR 89/21
Gesetz: BGB, AGB-Recht
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23071387

Fernabschaltung einer vermieteten Autobatterie

- BGH mit Urteil vom 26.10.2022 – XII ZR 89/21 –

Leitsatz des Gerichts:

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vermieter einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als Verbraucher unwirksam, wenn dieser die Weiterbenutzung der Batterie und seines gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten E-Fahrzeugs im Streitfall nur durch gerichtliche Geltendmachung einer weiteren Gebrauchsüberlassung erreichen kann.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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