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Titel: Hessisches FinMin: Studie zur Umstellung eines doppischen Rechnungswesens auf einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards
Behörde / Gericht: Hessisches Ministerium der Finanzen
Datum: 01.07.2017
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Jahresabschluss, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 17002043

Hessisches FinMin: Studie zur Umstellung eines doppischen Rechnungswesens auf einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards

Die Europäische Kommission arbeitet zur Zeit an der Entwicklung von neuen einheitlichen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Bereich, den sog. „European Public Sector Accounting Standards“ (EPSAS). Die neuen Rechnungslegungsstandards berücksichtigen doppische Grundsätze. Mit Unterstützung der EU-Kommission hat das Hessische Ministerium der Finanzen eine umfassende 'Studie zur Umstellung eines doppischen Rechnungswesens auf einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards am Beispiel des Bundeslandes Hessen' erarbeitet und veröffentlicht. Hessen gehört in Deutschland zu den vier Ländern, die bereits eine doppische Buchführung und Rechnungslegung eingeführt haben.

Die Studie soll anhand des Beispiels der hessischen Landesverwaltung aufzeigen, welche Aktivitäten notwendig sind, um eine bereits nach nationalen Vorgaben bilanzierende öffentliche Einheit auf mögliche Anforderungen einer europäischen Rechnungslegung in doppischer Form vorzubereiten. Daneben ist die Studie auch von dem Anspruch getragen, für andere bereits doppisch buchende Einheiten in der EU eine Hilfestellung bei gleichlautender oder ähnlicher Fragestellung zu bieten. Auf der Internetseite des hessischen Ministeriums der Finanzen findet sich der Volltext der Studie (insg. 162 Seiten, Schlussbetrachtung Seiten 118-119) sowie ein Foliensatz.

Die EPSAS sollen hinsichtlich der Verbindlichkeit der Vorgaben lediglich für das Rechnungswesen zum Tragen kommen, den Budgetierungsprozess der Mitgliedstaaten jedoch unberührt lassen. Das Land Hessen setzt demgegenüber bislang bereits ein doppisches Rechnungswesen auch für Zwecke der Haushaltsbewirtschaftung ein. Der Projektplan der Studie für das Umsetzungsprojekt EPSAS basiert auf der Annahme, dass Hessen für Zwecke des Haushalts auch auf der Grundlage eines neuen Rechnungsführungsstils an Verknüpfung von doppischem Rechnungswesen und Haushaltsbewirtschaftung festhalten wird. Von einer Umstellung des Rechnungswesens wird in Hessen auf staatlicher Ebene daher nicht nur die Bilanzierung des Landes auf Gesamtabschlussebene, sondern auch der Budgetierungsprozess mit Haushaltsplanung, Haushaltsvollzug, Haushaltsrechnung, Jahresabschluss betroffen sein.

Mit der Einführung von EPSAS als Grundlage auch der statistischen Datenerhebung auf nationaler und internationaler Ebene eröffnet sich der Schlussbetrachtung der Studie zufolge die Möglichkeit, die bisherige aufwendige Zweigleisigkeit im Rechnungswesen aufzugeben. Als wesentlich betrachtet das Land Hessen zudem, dass durch die EPSAS klare, eindeutige, nachvollziehbare und verbindliche Vorgaben gemacht werden. Je nach Ausgestaltung der Regelwerke können diese Vorgaben durch die EU oder durch nationalstaatliche Umsetzung formuliert werden. Umfangreiche Wahlrechte werden kritisch gesehen.

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