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Titel: Erhebung von Erschließungsbeiträgen muss zeitlich beschränkt sein
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 03.11.2021
Aktenzeichen: 1 BvL 1/19
Gesetz: GG, KAP RP
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 21006425

Erhebung von Erschließungsbeiträgen muss zeitlich beschränkt sein

BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) erstreckt sich auf alle Abgaben zum Vorteilsausgleich. Daher muss auch die Möglichkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage zeitlich begrenzt werden (Fortführung von BVerfGE 133, 143).
  2. Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt zudem, dass der Zeitpunkt des Eintritts der tatsächlichen Vorteilslage für die Beitragspflichtigen erkennbar ist.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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