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Titel: Keine Heranziehung zu (hypothetisch) verjährten Anschlussbeiträgen nach Aufgabenträgerwechsel
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 12.04.2022
Aktenzeichen: 1 BvR 798/19
Gesetz: GG, KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht, Verfassungsrecht
Dokumentennummer: 22006481

Keine Heranziehung zu (hypothetisch) verjährten Anschlussbeiträgen nach Aufgabenträgerwechsel

- BVerfG, Beschluss vom 12.04.2022 – 1 BvR 798/19 -

Leitsatz der Redaktion:

Die Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem Wechsel des Aufgabenträgers verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und dem all­gemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, wenn unter dem alten Aufgabenträger hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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