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Titel: Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für Straßenentwässerung
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 22.02.2018
Aktenzeichen: 9 B 6.17
Gesetz: GG, FernstrG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht
Dokumentennummer: 19005003

Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für Straßenentwässerung

BVerwG, Beschluss vom 22.02.2018 – 9 B 6.17

Leitsatz des Gerichts:

Bei Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für die Entwässerung von Bundes- oder Landesstraßen hat die Kommune gegen den Straßenbaulastträger nur dann einen Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, wenn sie von Gesetzes wegen keine Benutzungsgebühren erheben kann.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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