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Titel: Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Steuerentlastung für chemische Reduktionsverfahren
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 07.09.2017
Aktenzeichen: C‑465/15 – Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH
Gesetz: RL 2003/96/RG, StromStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Stromsteuer
Dokumentennummer: 18002133

Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Steuerentlastung für chemische Reduktionsverfahren

EuGH, Urteil vom 07.09.2017 – C‑465/15

Tenor:

Art. 2 Abs. 4 Buchst. b dritter Gedankenstrich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass es sich bei dem elektrischen Strom, der für den Antrieb von Winderzeugern verwendet wird, mit denen Luft komprimiert wird, die danach in einem Hochofenprozess zur Roheisenherstellung durch chemische Reduktion von Eisenerz genutzt wird, nicht um »elektrischen Strom, der hauptsächlich für Zwecke der chemischen Reduktion … verwendet wird«, im Sinne dieser Bestimmung handelt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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