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Titel: Wasserversorger, Gemeinden oder Privatpersonen haben ein Recht auf sauberes Grundwasser, bei dem der Nitratgrenzwert nicht überschritten wird
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 03.10.2019
Aktenzeichen: C 197/18
Gesetz: AEVU
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 19005403

Wasserversorger, Gemeinden oder Privatpersonen haben ein Recht auf sauberes Grundwasser, bei dem der Nitratgrenzwert nicht überschritten wird

EuGH, Urteil (Vorlageentscheidung) vom 03.10.2019 – C 197/18

Leitsatz des Gerichts:

Art. 288 AEUV sowie Art. 5 Abs. 4 und 5 und Anhang I Punkt A Nr. 2 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen sind dahin auszulegen, dass, sofern die Ableitung von Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen erheblich zur Verunreinigung des betroffenen Grundwassers beiträgt, natürliche und juristische Personen wie die Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens von den zuständigen nationalen Behörden verlangen können müssen, dass diese ein bestehendes Aktionsprogramm ändern oder zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen gemäß Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie erlassen, solange der Nitratgehalt im Grundwasser ohne solche Maßnahmen an einer oder mehreren Messstellen im Sinne des Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 50 mg/l überschreitet oder zu überschreiten droht.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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