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Titel: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes von 5,5% für Verbindlichkeiten
Behörde / Gericht: Finanzgericht Hamburg
Datum: 31.01.2019
Aktenzeichen: 2 V 112/18
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 19005018

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes von 5,5% für Verbindlichkeiten

FG Hamburg, Beschluss vom 31.01.2019 - 2 V 112/18

Es bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an dem festgelegten Zinssatz von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG bei der Abzinsung von Verbindlichkeiten. Die Beschwerde an den BFH wurde zugelassen.

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des FG Hamburg. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.

Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.

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