Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: FG Niedersachsen: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Solidaritätszuschlag
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 22.09.2015
Aktenzeichen: 7 V 89/14
Gesetz: SolzG
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 15001335

FG Niedersachsen: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Solidaritätszuschlag

Das FG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 22.09.2015 (7 V 89/14) die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2012 aufgehoben. Die Aufhebung der Vollziehung sei nicht wegen eines fehlenden besonderen Aussetzungsinteresses der Antragsteller ausgeschlossen. Vielmehr bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides, weil das FG von der Verfassungswidrigkeit des der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Solidaritätszuschlaggesetzes überzeugt sei. Das FG hat bereits in einem noch anhängigen Verfahren (7 K 143/08) die Frage der Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 dem BVerfG (2 BvL 6/14) vorgelegt. In dem hier vorliegenden Verfahren wurde die Beschwerde zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche