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Titel: Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung
Behörde / Gericht: FG Niedersachsen
Datum: 03.01.2022
Aktenzeichen: 11 K 200/20
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 22006442

Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 03.01.2022 – 11 K 200/20

Leitsatz des Gerichts:

Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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