Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Keine einseitige Umstellung der Preisgleitklausel in laufenden Fernwärmeverträgen
Behörde / Gericht: Landgericht Hamburg
Datum: 29.11.2019
Aktenzeichen: 312 O 577/15
Gesetz: UWG, FernwärmeAVB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Fernwärme, Zivilrecht
Rechtsstand: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg führt das Berufungsverfahren unter Az. 3 U 192/19.
Dokumentennummer: 20005420

Keine einseitige Umstellung der Preisgleitklausel in laufenden Fernwärmeverträgen

LG Hamburg mit Urteil vom 29.11.2019 – 312 O 577/15

Leitsatz der Redaktion:

Es liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG vor, wenn Fernwärmeunternehmen Kunden anschreiben und Änderungen der bestehenden Klausel zu Preisen und Preisänderungen übermitteln und dabei den Eindruck zu erwecken, dass die geänderten Klauseln auch ohne Zustimmung des angeschriebenen Verbrauchers wirksam sind.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche