LG Koblenz, Urteil vom 19.03.2021 – 4 HK O 9/21
Leitsatz der Redaktion:
Ein werblicher Vergleich, der mit einer Heizkostenersparnis im Vergleich zur Versorgung mit Fernwärme wirbt, ist irreführend und damit unzulässig im Sinne des § 5 UWG, wenn sich der Preisvergleich nicht auf konkrete Angebote von dem werbenden Unternehmen oder anderen Versorgern, sondern auf den im Heizspiegel ermittelten durchschnittlichen Wärmebezug in Deutschland bezieht.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Mitteilung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.