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Titel: Handschriftliche Eintragungen in AGB-Formulare führen nicht zwingend zu einer Individualvereinbarung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 02.10.2019
Aktenzeichen: 14 U 94/19
Gesetz: BGB/AGB-Recht
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 20005628

Handschriftliche Eintragungen in AGB-Formulare führen nicht zwingend zu einer Individualvereinbarung

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019 – 14 U 94/19

Leitsatz des Gerichts:

Handschriftliche Zusätze (hier: Prozentsätze für Einbehalte), die in vorformulierte Vertragsmuster eingetragen werden, ändern jedenfalls dann nichts an der Einordnung der davon betroffenen Klausel als AGB, wenn sie auf den Vertragsinhalt und die gegenseitigen Pflichten keinen wesentlichen Einfluss haben.

(Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11.07.2019 – VII ZR 266/17)

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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