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Titel: Einstufung als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG hängt von der Übernahme der vertraglichen Pflichten ab
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.06.2015
Aktenzeichen: VI-3 Kart 190/14
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15001439

Einstufung als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG hängt von der Übernahme der vertraglichen Pflichten ab

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2015 - VI-3 Kart 190/14

Leitsätze des Gerichts:

Die Einstufung als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG und die daraus folgende Anzeigepflicht gemäß § 5 S. 1 EnWG hängen nicht von dem physikalisch-technischen Durchleitungsvorgang ab, sondern von der Übernahme der vertraglichen Pflicht zur Versorgung von Haushaltskunden mit Primärenergie.

Findet die ausweislich der formalen Vertragsgestaltung vorgesehene Umwandlung von elektrischer Energie in Nutzenergie im Hausnetz der Kunden tatsächlich nicht statt, steht die Bezeichnung des Liefergegenstandes als „Nutzenergie“ der Einordnung als Energieversorgungsunternehmen nicht entgegen.

Die Umwandlung von Primärenergie in Nutzenergie ist ein physikalischer Vorgang, der sich nicht durch vertragliche Fiktionen determinieren lässt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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