Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Abstrakt-generelle Methodenbestimmung des Verordnungsgebers für Netzzugangsbedingungen rechtmäßig
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 26.04.2018
Aktenzeichen: VI- 5 Kart 2/16 [V]
Gesetz: StromNEV, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18002180

Abstrakt-generelle Methodenbestimmung des Verordnungsgebers für Netzzugangsbedingungen rechtmäßig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018 - VI- 5 Kart 2/16 [V]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts ist der Verordnungsgeber befugt, die Bedingungen für den Netzzugang einschließlich der Beschaffung und Erbringung von Ausgleichsleistungen oder Methoden zur Bestimmung dieser Bedingungen sowie Methoden zur Bestimmung der Entgelte für den Netzzugang festzulegen und diese den Regulierungsbehörden mithilfe von Rechtsverordnungen vorzugeben. Die abstrakt-generelle Methodenbestimmung verstößt nicht gegen die in der Richtlinie 2009/72/EG enthaltenen Vorgaben zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde; auch wird durch sie nicht in unzulässiger Weise der Rechtsschutz gegen regulierungsbehördliche Entscheidungen verkürzt.
  2. Die auf dieser Grundlage ergangenen Regelungen in §§ 6a, 7 Abs. 1 Satz 3, 7 Abs. 1 Satz 5, Abs. 7 StromNEV, 24 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 5 ARegV sind nicht zu beanstanden.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche