BMF-Schreiben vom 27. März 2012 IV A 2 - O 2000/11/10006 -
Leitsatz der Redaktion:
Für den jahrelangen vertragslosen Stromverbrauch steht dem Netzbetreiber für die Stromverluste in seinem Netz ein Aufwendungsersatzanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte das Grundurteil über unten stehenden Link öffnen.