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Titel: Zur Benennung einzelner Kostenfaktoren für mehr Transparenz bei Strompreiserhöhungen; keine Gegenüberstellung des alten und neuen Preises für jeden Kostenfaktor
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 07.09.2017
Aktenzeichen: 2 U 24/17
Gesetz: StromGVV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand: nachfolgend BGH, Beschluss vom 10.04.208 – VIII ZR 247/17
Dokumentennummer: 18002173

Zur Benennung einzelner Kostenfaktoren für mehr Transparenz bei Strompreiserhöhungen; keine Gegenüberstellung des alten und neuen Preises für jeden Kostenfaktor

OLG Hamm- vom 07.09.2017 – 2 U 24/17

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