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Titel: OLG Köln zu gesplitteten Neukundentarifen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Köln (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 02.03.2022
Aktenzeichen: 6 W 10/22
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 22006446

OLG Köln zu gesplitteten Neukundentarifen

- OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2022 – 6 W 10/22 -

Leitsatz der Redaktion:

Ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des EnWG zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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