Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftragsgebers bei der Gesamtvergabe mehrerer Fachlose
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 25.03.2019
Aktenzeichen: Verg 10/18
Gesetz: GWB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 19005212

Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftragsgebers bei der Gesamtvergabe mehrerer Fachlose

OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 – Verg 10/18

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, wobei der Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen einen Beurteilungsspielraum hat, der im Nachprüfungsverfahren (nur) der rechtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018, 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, VII-Verg 100/11).
  2. Die Beschaffungsautonomie ist kein Freibrief für eine Gesamtvergabe, allerdings können sich aus dem korrekt ausgewählten Auftragsgegenstand Belange ergeben, die der Auftraggeber bei der Abwägung für oder gegen eine Losvergabe berücksichtigen kann.
  3. Konkrete projektbezogene Besonderheiten wie z.B. ein hohes Risikopotential des Objekts können eine Gesamtvergabe rechtfertigen (hier: Sicherheitstechnik für eine JVA).
  4. Zur Problematik einer »wesentlichen Änderung« der Vergabeunterlagen, die eine Verlängerung der Angebotsfrist erfordert.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche