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Titel: Musterfeststellungsklage gegen BEV-Neuboni-Klausel erfolgreich
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 21.07.2020
Aktenzeichen: MK 2/19
Gesetz: InsO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Rechtsstand: das Urteil ist nicht rechtskräftig
Dokumentennummer: 20005958

Musterfeststellungsklage gegen BEV-Neuboni-Klausel erfolgreich

OLG München, Urteil vom 21.07.2020 – MK 2/19

Leitsätze der Redaktion:

  1. Einer Berücksichtigung des Neukundenbonus in den Abrechnungen eines Energielieferungsvertrages zwischen einem Verbraucher und der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH steht nicht die Tatsache entgegen, dass die Belieferung durch die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und/oder den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endete.
  2. Die Berücksichtigung des prozentual vom Umsatz gewährten Neukundenbonus hat in der Weise zu erfolgen, dass die Entgeltforderung in der Endabrechnung um den Bonus zu kürzen ist; diese Vorgehensweise unterfällt nicht den Aufrechnungsregelungen nach den §§ 94 ff. InsO, insbesondere nicht dem Verbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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