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Titel: Der Lieferant ist nicht verpflichtet, ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB hinzuweisen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 30.04.2015
Aktenzeichen: 2 U 1615 Hs
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15001415

Der Lieferant ist nicht verpflichtet, ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB hinzuweisen

OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2015 – 2 U 1615 Hs

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