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Titel: Erschließungsbeiträge für Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück und einheitlicher landwirtschaftlicher Nutzung
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 11.10.2018
Aktenzeichen: 9 LA 37/18
Gesetz: BauGB, KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 19005378

Erschließungsbeiträge für Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück und einheitlicher landwirtschaftlicher Nutzung

OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2018 – 9 LA 37/18

Leitsatz des Gerichts:

  1. Die im Senatsbeschluss vom 26.04.2007 (9 LA 92/06, juris) zum Vorteilsbegriff nach § 6 Abs. 1 und 5 NKAG entwickelten Grundsätze zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität mit einem Anliegergrundstück können nicht uneingeschränkt auf das Erschlossensein i.S.d. §§ 131, 133 BauGB übertragen werden.
  2. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung als Ackerfläche handelt es sich nicht um eine der baulichen oder gewerblichen Nutzung gleichartige Nutzung.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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