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Titel: Wassergebühren dürfen keine Kosten für Löschwasservorhaltung enthalten
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 18.03.2019
Aktenzeichen: 6 A 10460/18.OVG
Gesetz: KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 19005184

Wassergebühren dürfen keine Kosten für Löschwasservorhaltung enthalten

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.03.2019 – 6 A 10460/18.OVG

Leitsatz des Gerichts:

Zur Frage, ob die Kosten für die Löschwasservorhaltung in die Gebührenermittlung Wasserversorgung (Grundgebühr und Benutzungsgebühr) einbezogen werden dürfen.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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