OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.09.2018 – 2 MB 36/17
Leitsatz der Redaktion:
Wirtschaftliche Vorteile, die aus Straßenbaumaßnahmen erwachsen können, sind sowohl die Erleichterung der Zugänglichkeit von Grundstücken und der darauf befindlichen Baulichkeiten als auch die Steigerung der Attraktivität der Wohn- und Geschäftslage. Anlieger, welche Flächen im Rahmen der ihnen eingeräumten Grunddienstbarkeit als Parkfläche nutzen, profitieren dauerhaft von der Ausbaumaßnahme durch die Erhöhung des Gebrauchswertes des Blockbinnenhofes.
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