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Titel: Privater Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. Altpapier) ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 18.06.2009
Aktenzeichen: 7 C 16.08
Gesetz: KrW / AbfG, AbfRRL
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Entsorgungsrecht
Dokumentennummer: 11001066

Privater Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. Altpapier) ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen

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