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Titel: Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel
Behörde / Gericht: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Datum: 17.01.2012
Gesetz: BHO
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 12001462

Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel

- Richtlinie des BMU vom 17.1.2012 -

Das Bundesumweltministerium hat mit der Richtlinie vom 17.1.2012 die erneute Förderung von Mini-KWK-Anlagen festgelegt. Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kW können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss bis zu 3.500 € erhalten. Er ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15% und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20% betragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht auf seiner Homepage eine Liste mit förderfähigen Anlagen. Das Förderprogramm wird vom BAFA administriert. Ab 1.4.2012 können dort Anträge eingereicht werden. Formulare und weitere Informationen zur Antragsstellung sind auf der BAFA-Homepage Rubrik Energie hinterlegt.

Bitte die Richtlinie über unten stehenden Link öffnen.

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