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Titel: Veränderung des steuerlichen Einlagekontos bei Regiebetrieben durch Gewinnausschüttungen und Verlustübernahmen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 12.04.2021
Aktenzeichen: 6 K 3133/18 KE
Gesetz: KStG, EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kapitalertragsteuer/SolZ
Dokumentennummer: 22006463

Veränderung des steuerlichen Einlagekontos bei Regiebetrieben durch Gewinnausschüttungen und Verlustübernahmen

– FG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2021 – 6 K 3133/18 KE –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Gewinnabführung und Verlustübernahmen, die bei Regie­betrieben zum Jahresende zu berücksichtigen sind, wirken sich im Ergebnis nicht auf das steuerliche Eigenkapital aus, wenn Handels- und Steuerbilanzergebnis identisch sind. Verluste gelten zum Bilanzstichtag durch Einlagen der Trägerkörperschaft als ausgeglichen, sodass sich zwar das steuer­liche Einlagekonto erhöht. Das Kapitalkonto bleibt aber in­soweit der Höhe nach unverändert, weil sich Verlust- und Einlagebuchung ausgleichen.
  2. Da Gewinne zum Abschluss des Wirtschaftsjahres als ab­geflossen gelten, führen auch Gewinne im Ergebnis nicht zu einer Veränderung des Kapitalkontos, denn nicht nur der Gewinn, sondern auch die fiktive Gewinnausschüttung sind im Kapitalkonto zu berücksichtigen.
  3. In der Buchführung des BgA müssen Verlustübernahmen durch (fiktive) Forderungen des BgA gegen die Trägerkörper­schaft und Gewinnabführungen durch (fiktive) Verbindlich­keiten des BgA gegenüber der Trägerkörperschaft berück­sichtigt werden.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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