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Titel: Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 10.06.2021
Aktenzeichen: 2 KN 2/19
Gesetz: WHG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 22006464

Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

– OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.06.2021 – 2 KN 2/19 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Gewässer kann nicht zugleich Bestandteil einer Ab­wassereinrichtung sein (Ablehnung der sog. Zwei-Naturen-Theorie oder Zwei-Funktionen-Theorie).
  2. Die durch Satzung bestimmte Einbeziehung von offenen und geschlossenen Gräben in die öffentliche Abwasserein­richtung setzt den Verlust der Gewässereigenschaft nach Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/-genehmigungsverfahrens gemäß § 68 WHG voraus; die an­schließende Widmung zum Bestandteil der Einrichtung ist nicht formgebunden und kann auch konkludent erfolgen.
  3. Ob es sich bei einem offenen oder geschlossenen Graben (weiterhin) um ein Gewässer handelt, lässt sich nur anhand einer einzelfallorientierten Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse beurteilen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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