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Titel: Fremdenverkehrsbeitrag eines Stromversorgungsunternehmens aufgrund seiner Stellung als Grundversorger
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 05.04.2017
Aktenzeichen: 4 BV 16.1970
Gesetz: KAG, GewStG, EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gewerbesteuer, Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 18002115

Fremdenverkehrsbeitrag eines Stromversorgungsunternehmens aufgrund seiner Stellung als Grundversorger

VGH Bayern, Urteil vom 05.04.2017 – 4 BV 16.1970

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei einem Stromversorgungsunternehmen kann sich der für die Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag erforderliche besondere Ortsbezug nicht allein aus dem Recht zur Mitbenutzung des Stromverteilernetzes ergeben. In Betracht kommt insoweit aber die Rechtsstellung nach § 36 EnWG als Grundversorger im Gemeinde gebiet.
  2. Die Ermittlung des für ein Stromversorgungsunternehmen maßgeblichen Vorteilssatzes erfordert zumindest im Ansatz eine personen- und betriebs- bzw. branchenbezogene Betrachtung der zusätzlich anfallenden Stromkosten.

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