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Titel: Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird erleichtert
Datum: 01.03.2012
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 12001318

Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird erleichtert

Das Bundeskabinett hat am 15.2.2012 die Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die neuen Regeln sollen laut Bundeswirtschaftsministerium Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters erleichtern. Künftig können sie ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bislang war dies nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Insgesamt soll ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels angepasst. Die Änderung der Verordnungen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Der Wechsel des Energieversorgers soll völlig unbürokratisch möglich sein. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt danach im Regelfall der neue Lieferant. Es genüge, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird. Auch Kunden außerhalb der Grundversorgung werden profitieren, denn die anderen Versorger werden sich an der neuen Frist messen lassen müssen. Bei Problemen kann die im November anerkannte Schlichtungsstelle Energie kostenlos vermitteln. Künftig müssen die Energieversorgungsunternehmen auch auf Beschwerdemöglichkeiten und die Schlichtungsstelle Energie hinweisen.

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