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Neues BEG – Reform der Gebäudeförderung

26.07.2022 Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. Gefördert werden der Austausch von alten Fenstern, Türen und Gasheizungen sowie die Sanierung von Häusern und Wohnungen mit dem Ziel, Energiekosten einzusparen. Die Änderungen treten in gestufter Reihenfolge in Kraft. Ab dem 28.07.2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung wie z.B. ein Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15.08.2022. Durch diese Aufteilung soll die Antragstellung einfacher und übersichtlicher werden.

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. Beides erhöhe die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen, so das BMWK.

Mit der Reform der BEG sollen jährliche 13 bis 14 Mrd. Euro für Sanierungen ausgegeben werden. 2021 waren es rund 8 Mrd. Euro und 2020 rund 5 Mrd. Euro, in 2022 seien es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Mrd. Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022. Damit möglichst viele von der Sanierungsförderung profitieren könnten, wurden die Fördersätze um 5-10 %- Punkte reduziert. Sie lägen bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen (bis zu 24.000 Euro statt früher bis 30.000 Euro). Bei den Komplettsanierungen (maximal förderfähige Kosten von 150.000 Euro) – bei denen auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt werde – lägen sie zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45% für eine Sanierung auf EH 40 Stufe.

Stark kritisiert wurde der Förderstopp für gasbasierte Heizungen und für andere gasverbrauchende Anlagen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Verband hält diese Maßnahme für einen Fehler und unter dem Aspekt für unverständlich, dass damit zukünftig auch Heizungen aus der Förderung fallen, die ganz oder teilweise mit erneuerbaren oder dekarbonisierten Gasen betrieben werden. Selbst Hybridheizungen, die den Einsatz von Wärmepumpen in Kombination mit einem Spitzenlastkessel in Bestandsgebäuden mit hohen Heizlasten überhaupt erst ermöglichen, sind vom Förderstopp im Programm »Einzelmaßnahmen « betroffen. Die Entscheidung des BMWK überrasche insbesondere vor dem Hintergrund, dass es noch vor einer Woche in einem Konzept zur Umsetzung des 65 %-Erneuerbaren-Ziels für neue Heizungen auch gasbasierte Heizoptionen berücksichtigt und zur Umsetzung des Konzepts die Unterstützung über das BEG angeregt hatte, so der BDEW. Hier widerspreche sich das Ministerium selbst.

Die Reform der Neubauförderung soll im Jahr 2023 folgen. Nach dem Plan des BMWK soll die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt, die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5% gesenkt werden. Mit der Zinsvergünstigung stehe aber weiterhin ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.

– MS –

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