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Haberstroh, RA Dr. LL.M. Roland

  • Rechtsanwalt

Dr. Roland Haberstroh, LL.M., berät in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des GmbH-Rechts und nationaler und internationaler Transaktionen.

Herr Dr. Haberstroh wurde von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen aufgrund der Arbeit "Gesellschaftsrechtliche Lösungen der vorweggenommenen Erbfolge" zum Dr. iur. promoviert. Er hält außerdem einen Master of Laws (LL.M.) in American Law der Boston University. Rechtsanwalt Dr. Haberstroh ist unter anderem Mitglied des Deutschen Juristentages e. V., der VGR Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Ehrenmitglied des Phi Delta Phi Richard von Weizsäcker Inn Tübingen. Von 1999 bis 2004 war er Mitglied des Gemeinderates von Tennenbronn.

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