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Titel: § 19 Abs. 3 StromNEV – Netzbetreiber müssen aktiv werden!
Datum: 01.06.2014
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 14002869 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 153

§ 19 Abs. 3 StromNEV – Netzbetreiber müssen aktiv werden!

- von Rechtsanwalt Christoph Germer -1

Nach § 19 Abs. 3 StromNEV kann ein Netznutzer ein individuelles Netzentgelt beanspruchen, wenn er alle in einer Netz- oder Umspannebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt.

Mit Urteil vom 6. Februar 20142 hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass der Netznutzer dieses individuelle Netzentgelt ab dem Tag beanspruchen kann, an dem die materiellen Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 StromNEV vorliegen. Es kommt, so das Oberlandesgericht, nicht darauf an, wann eine Vereinbarung über ein individuelles…

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