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Titel: § 315 BGB auch für regulierte Netzentgelte
Datum: 15.05.2012
Aktenzeichen: – EnZR 105/10 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 12001787 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2012, Seite 235

§ 315 BGB auch für regulierte Netzentgelte

- Urteil des BGH vom 15.5.2012 - EnZR 105/10 - Stromnetznutzungsentgelt V -1 mit Anmerkung von RA Michael Brändle, Freiburg -

Leitsatz des Gerichts:

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005 genehmigten Netznutzungsentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Maßstab billigen Ermessens wird durch die §§ 21 ff. EnWG und die Vorschriften der Stromnetzentgeltverordnung konkretisiert.

Erst jüngst hatte der Autor in dieser Zeitschrift anlässlich der Besprechung der Entscheidung des Kartellsenats vom 8.11.20112, bei der es um die Bestimmung der…

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