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Titel: Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Rheinland
Datum: 12.08.2009
Aktenzeichen: S-2770 - 1015 - St 131
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 11000296 ebenso Versorgungswirtschaft 01/2011, S. 16

Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen

- Verfügung der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 12.08. 2009 S-2770 - 1015 - St 131 -

Nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG kann ein Organschaftsverhältnis zu einer Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH nur anerkannt werden, wenn eine Verlustübernahme entsprechend den Voraussetzungen des § 302 AktG vereinbart wird. Diese ausdrückliche Vereinbarung ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung ungeachtet dessen erforderlich, dass § 302 AktG im GmbH-Konzern analog auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten soll. An dieser Rechtsauffassung hat der BFH in jüngster Vergangenheit…

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