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Titel: Angemessene Verzinsung des Anlagekapitals
Behörde / Gericht: VGH München
Datum: 24.06.2019
Aktenzeichen: 20 ZB 18.1884
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005450 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 314

Angemessene Verzinsung des Anlagekapitals

- VGH München, Beschluss vom 24.06.2019 - 20 ZB 18.1884 -*

Leitsatz der Redaktion:

Das der Gemeinde zustehende Wahlrecht bei der Entscheidung, ob sie eine eher kurzfristige oder eher eine langfristige Zinsbetrachtung als angemessen ansieht, würde beseitigt, wollte man den im Rahmen der »angemessenen« Verzinsung nach Art. 8 Abs. 3 S. 1 BayKAG heranzuziehenden Zinsbemessungszeitraum auf vier Jahre begrenzen; Art. 8 Abs. 6 BayKAG regelt gerade nicht die Frage des im Rahmen der »angemessenen« Verzinsung nach Art. 8 Abs. 3 S. 1 BayKAG heranzuziehenden Zinsbemessungszeitraums.

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