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Titel: Anmerkung: Kenntnis des Lieferanten von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Außenstelle in Freiburg im Breisgau) (Baden-Württemberg)
Datum: 02.12.2011
Aktenzeichen: 14 U 166/08
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Insolvenzrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002482 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2013, Seite 242

Anmerkung: Kenntnis des Lieferanten von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden

- Urteil des OLG Karlsruhe vom 2.12.2011 - 14 U 166/08 -1

Anmerkung:

Zahlungen des Letztverbrauchers von Energie an den Energielieferanten unterliegen in der Regel dann nicht der Insolvenzanfechtung, wenn sie im Rahmen eines Bargeschäfts (§ 142 InsO) erbracht werden. Ein Bargeschäft ist nur bei der Abnahme und Bezahlung von Energie für den laufenden Betrieb der Fall. Jedenfalls bei einem Zeitraum von mehr als 30 Tagen zwischen Leistung und Gegenleistung liegt kein Bargeschäft mehr vor. Im Fall des § 133 Abs. 1 InsO, den das OLG Karlsruhe vorliegend angewandt hat, hilft…

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