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Titel: Anmerkung zu BGH, Urteil vom 05.07.2017 – VIII ZR 147/16
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 05.07.2017
Aktenzeichen: VIII ZR 147/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Zivilrecht
Dokumentennummer: 17004407 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2017, Seite 337

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 05.07.2017 – VIII ZR 147/16

Die Entscheidung mag bisweilen überrascht haben, ist aber dennoch erfreulich, denn sie beantwortet zahlreiche Fragen, über die in der Branche seit langem Unsicherheit herrschte. Außerdem musste sich der BGH - soweit ersichtlich - erstmals mit dem EEG 2017 auseinandersetzen, so dass das Urteil auch »hochaktuell« ist.

Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Der Betreiber einer Solaranlage, die er im März 2012 in Betrieb genommen hatte, hatte sie erst im November 2014 beim PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert, aber dennoch die volle EEG-Vergütung…

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