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Titel: Anmerkung: Zu Lösungsklauseln in Energielieferverträgen im Insolvenzfall
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 15.11.2012
Aktenzeichen: – IX ZR 169/11 –
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002278 ebenso Versorgungswirtschaft 03/2013, Seite 75

Anmerkung: Zu Lösungsklauseln in Energielieferverträgen im Insolvenzfall

Anmerkung:

Mit der vorliegenden Entscheidung hat der BGH den Meinungsstreit zur Wirksamkeit von Insolvenz-Kündigungsklauseln1 durch die Feststellung der Unwirksamkeit insolvenzbedingter Lösungsrechte nach § 119 InsO zugunsten der Insolvenzschuldner- und -Verwaltung entschieden. Dabei hat der BGH den Schutzbereich des § 119 InsO nicht nur auf die Eröffnung des Hauptverfahrens, sondern sogar auf die Anknüpfung an die Antragstellung ausgeweitet. Der BGH begründet seine Entscheidung im Wesentlichen mit der sanierungsfeindlichen Wirkung derartiger Lösungsrechte.2 Die…

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